Dr. med.
Michael Bremme
Dr. med.
Denise Rüther
angestellte
Ärztin
Fachärzte
für Gynäkologie und Geburtshilfe
In den Mutterschaftsrichtlinien sind
3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Selbstverständlich nehmen wir weitere Untersuchungen vor, wenn es nötig ist.
Ab 1. 7. 2013 ist die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen (= Sonografie) in der Schwangerschaft durch die Mutterschaftsrichtlinie neu geregelt. Danach soll die Schwangere nach ausführlicher Information durch den Arzt entscheiden, was insbesondere bei der 2. Hauptuntersuchung (ca in der 21. Schwangerschaftswoche) durch Ultraschall untersucht werden soll. Die Schwangere kann zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
a) Sonografie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie:
hierbei wird das Kind ausgemessen, ohne dass genauer geschaut wird, ob das Kind einen normalen
Körperaufbau hat. Es werden lediglich Hinweiszeichen für Entwicklungsstörungen hinsichtlich
Fruchtwassermenge, körperlicher Entwicklung und Plazentalokalisation beurteilt.
b) Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie
durch einen besonders qualifizierten Untersucher: Hierbei werden zusätzlich gemäß
Mutterschaftsrichtlinie das Körperbild und einige Organe des Kindes untersucht. Herr Dr. Bremme
und Frau Dr. Rüther sind beide als „qualifizierte Untersucher“ durch die KV zugelassen.
Durch diese Untersuchung können manche Störungen der kindlichen Entwicklung festgestellt
werden, die sich bei rechtzeitiger Erkennung behandeln lassen. Gelegentlich weist ein unnormales
Körperbild auch auf eine genetische Störung des Kindes hin.
Eine Ultraschalluntersuchung kann weitere Untersuchungen und schwierige Entscheidungen nach sich ziehen. Auch eine unauffällige, sorgfältige Ultraschalluntersuchung kann eine Fehlbildung oder Erkrankung des Kindes nicht immer sicher ausschließen.
Vor der Ultraschalluntersuchung in der 21. Schwangerschaftswoche werden wir Ihnen noch einmal die verschiedenen Möglichkeiten erläutern und mit Ihnen besprechen, welche Untersuchungsform für Sie in Frage kommt.
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